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Grundlagen
- Seit 1987(!) muß jeder
Praxis mit Lasern der Klasse 3B oder 4 schriftlich ein
Laserschutzbeauftragter bestellt sein. Das kann nach
entsprechender Ausbildung auch der Arzt selbst sein. Er muß
die Kenntnisse der berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (VBG 93) haben.
Diese Kenntnisse müssen durch eine Schulung mit Zertifikat
der Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften
nachgewiesen werden. Die Benennung muß im Laserraum
aushängen. Sie wird durch die Ämter für
Arbeitssicherheit (früher Gewerbeaufsichtsämter) durch
Besuche in den Praxen kontrolliert. Die Laser-Klasse wird vom
Hersteller auf dem Gerät und in den Geräteunterlagen
angegeben.
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- Ein
Laserschutzbeauftragter hat folgende Aufgaben:
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- 1.
Administrativ
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- a) Beratung des Betreibers
bei Beschaffungsfragen im Hinblick auf die VBG 93 und (!) die
Med.GV bzw. Med.Prod.G.
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b) Sicherstellung der
regelmäßigen fristgerechten sicherheitstechnischen
Kontrollen. Kontrolle des vorgeschriebenen Gerätebuches
nach MedGV/Med.Prod.G. für Laserkoagulatoren und
Laser-Chirugiegeräte.
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c) Meldungen der Inbetriebnahme
bei der BG, dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und
ggfs. dem zuständigen Sicherheitsingenieur. Jährliche
Sicherheitsbelehrung der am Gerät arbeitenden Personen und
Einweisung in die Benutzung.
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- 2.
Beratung des Betreibers und Installateurs bei der Neuaufstellung
eines Gerätes
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- b) regelmäßige
Kontrolle des Aufstellungsraumes auf kritische Reflektions- und
Streuflächen relativ zu den eingesetzten Wellenlängen.
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c) regelmäßige
Kontrolle des Aufstellungsraumes auf Risiken durch Fenster sowie
brennbare Gase, Dämpfe oder unter Laserstrahlung giftige
Produkte entwickelnde Materialien.
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d) regelmäßige
Kontrolle der Warnleuchten und Sicherheitsabschaltungen des
Laserraumes.
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- 3.
Bei Laser-Operationen in der Praxis
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- a) Sicherstellung, daß
der Anwender sich jeweils vor den Operationen vom
ordnungsgemäßen Zustand des Lasergerätes
überzeugt.
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b) Sicherstellung geräteabhängig
und applikatorenabhängig wirksamer Augenschutzmaßnahmen
für den Patienten.
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c) Sicherstellung geräteabhängig
und applikatorenabhängig wirksamer Augenschutzmaßnahmen
für den Operateur und das Personal.
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d) Kontrolle auf Brandgefahren
(z.B. durch Gase) bei den in der Praxis durchgeführten
Operationen.
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4.
Konkrete regelmäßige Kontrollen der Geräte auf:
- a) intakte
Sicherheitsfunktionen (Notabschaltung etc.)
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b) Kollinearität von
Zielstrahl und Brennstrahl, Parallaxe des Laserstrahles, regelm.
Kontrolle des Brennflecks.
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c) giftige Emissionen aus dem
Lasergerät selbst (z.B. CO).
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Hervorragende Laserschutzkurse
organisiert für Sie das Laserzentrum
Hannover e.V. zusammen mit dem Laserforum
Köln GmbH
Wichtige
Grenzwerte und Definitionen
1.
Grenzwerte zugänglicher Strahlung GSZ
- Dieser Grenzwert teilt die
Geräte nach der DIN VDE 0837 in vier Intensitätsklassen
ein. Die Intensitäten sind auf den Strahlquerschnitt
bezogen. Die zutreffende Deklaration ist Herstellersache.
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2.
Maximal zulässige Bestrahlung MZB"
- Primär auf das Auge
bezogener, wellenlängenabhängiger durch
Erfahrungswerte ermittelter und festgelegter Intensitätswert,
der ein Maß für die Belastung des Auges bis zum
Einsetzen des Lidschlußreflexes liefern soll.
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3.
Laserbereich und Sicherheitsabstand
- Der LASERBEREICH ist das
Gebiet um das Lasergerät herum, in dem die MZB
überschritten wird oder bei freiem Strahl würde. Der
Sicherheitsbereich ist der außenliegende Bereich, in dem
die MZB unterschritten wird.
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Zuständige
Normen
- DIN VDE 0837
Strahlensicherheit von Lasereinrichtungen"
-
IEC 825 entspricht DIN VDE 0837
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DIN 58 215 Laserschutzfilter
und-schutzbrillen
-
DIN 58 219 Laser-Justierbrillen
-
DIN VDE 0835 Bestimmungen für
Leistung- und Energiemeßgeräte für
Laserstrahlung
-
Gesetze
und Bestimmungen der Berufsgenossenschaften
- VBG 93
Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung.
-
MedGV Medizingeräteverordnung
bzw. jetzt Medizin-Produkte-Gesetz
-
Gerätesicherheitsgesetz
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HINWEIS:
- Klären Sie bei Ihrer
Haftpflichtversicherung, ob Ihre zusätzlichen
Haftungsrisiken aus der Funktion Laserschutzbeauftragter"
mit z.B. Ihrer ärztlichen Berufshaftpflicht-versicherung
abgedeckt sind!!!
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- Den Text der VBG 93
können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft (für Praxen
also bei der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
Pappelallee 35/37, 22 089 Hamburg) anfordern.
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- Die BG bietet außerdem
Videofilme zum Thema Laserstrahlung" an, die
kostenfrei zur Ausleihe angefordert werden können (z.B. für
die regelmäßig durchzuführenden
Mitarbeitereinweisungen):
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- Schutz vor
Laserstrahlung
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(10 Minuten , VHS-Video)
Erzeugung der Laserstrahlung, Eigenschaften, Wirkung und Verlauf
im Auge.
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Laser in der Medizin"
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(16 Minuten, VHS-Video) Gebrauch
von Lasern im Krankenhausbereich, Schutzbrilleneinsatz,
Lasereinsatz in der Endoskopie.
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