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Kriterien
der diagnostischen Sicherheit:
- Umfassende diagnostische
Sicherheit bietet die Erfüllung der Kriterien im Anhang I
der KV-Richtlinie, besonders der konkreten Anforderungen lt.
Tabelle Anwendungsklassen. Zur Prüfung
kann auf Checklisten zurückgegriffen werden. Unter anderem
werden darin die folgenden besonders wichtigen Kriterien
geprüft:
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* ausreichende hohe
Bildaufbaufrequenz für die Beurteilung bewegter Vorgänge,
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* ausreichende Dynamik in der
Signaldarstellung (mind. 40DB),
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* ausreichende
Gesamtempfindlichkeit zur Beurteilung von
Glaskörperveränderungen (mind. 65 dB),
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* Überprüfung auf
Übereinstimmung zwischen Monitorausgaben und
Videodokumentation.
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Bei Biometriegeräten:
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* ausreichende Zahl von
Mittelungen (mind. 10St.), Ausgabe des Mittelwertes als
größte und deutlichst sichtbare Zahl, Angabe der
Standardardabweichung.
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* Ausgabe der Mittelwerte und
Standardabweichungen auch für Vorderkammertiefe und
Linsendicke.
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* auch hier: Übereinstimmung
zwischen Monitorausgaben und Videodokumentation prüfen!
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* Auf dem Doku-Ausdruck müssen
die zur Umrechnung der Schallaufzeiten verwendeten
Schallgeschwindigkeiten für jede Teilstrecke
mitdokumentiert sein.
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* einfache
Laufzeit-Kalibrierungsmöglichkeit, z.B. durch eingebautes
Prüfstück.
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* Kontinuierliche
Verstärkungsregelung in Dezibel [dB] kalibriert.
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Kriterien
der Praxisintegration:
Serielle RS232- oder
parallele Schnittstelle zur Datenübergabe mit sauberer,
ausführlicherer Dokumentation der
Schnittstellenansteuerung, der Programmierung und des
Datenausgabeformates (nicht nur der Pin-Belegung der
Schnittstelle).
Der Videoausgang darf
nicht nur ein Standbild (Standard) liefern, sondern auch
online-Videoausgang (bewegtes Bild); das ist
notwendig zur Integration in EDV-gestützte
Bildarchivierungssysteme mit Frame-Grabber-Karten.
Erfüllt das Gerät
den zukünftigen DICOM-Standard für die
Videodokumentation?
Übersichtliche
Bedienung bzw. eindeutige Menuführung, die möglichst
geringe Bedienungsfehlerwahrscheinlichkeit
bietet.
Geräte- und
Schallkopfdesign, daß den Hygiene-Anforderungen
entgegenkommt.
Rechtliche
Kriterien:
Erfüllung der
KV-Richtlinie: hier ist insbesondere zu prüfen, ob die
Deklaration der akustischen Leistungswerte nach der Norm IEC1157
vorliegt.
Übereinstimmung mit
dem MPG, hier insbesondere a) CE-Kennzeichnung (zwingend erst
für Geräte, die nach Juni 1998 neu auf den Markt
kommen). b) Handbuch in Landessprache c) Zertifikat über
die EMV-Prüfung d) Erst-Einweisung nach MPG durch
geschulten Medizinprodukteberater
Allgemeine
Kriterien:
Besteht ein ausreichendes
Servicenetz für das Gerät?
Liegt der
Firmenphilosophie sichtbar, nachprüfbar die Absicht
auf langfristige Existenz oder aber kurzfristige Renditen
zugrunde?
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