TIMUG e.V. Bonn - Vorstand: Prof.Dr. H.G. Trier; PD Dr. U. FriesKURZINFO

Kaufentscheidung


Hinweise zur Kaufentscheidung bei
ophthalmologischen Ultraschall-Diagnostikgeräten
K.Mengedoht, TIMUG e.V.


Kriterien der diagnostischen Sicherheit:

Umfassende diagnostische Sicherheit bietet die Erfüllung der Kriterien im Anhang I der KV-Richtlinie, besonders der konkreten Anforderungen lt. Tabelle „Anwendungs­klassen“. Zur Prüfung kann auf Checklisten zurückgegriffen werden. Unter anderem werden darin die folgenden besonders wichtigen Kriterien geprüft:

* ausreichende hohe Bildaufbaufrequenz für die Beurteilung bewegter Vorgänge,

* ausreichende Dynamik in der Signaldarstellung (mind. 40DB),

* ausreichende Gesamtempfindlichkeit zur Beurteilung von Glaskörperveränderungen (mind. 65 dB),

* Überprüfung auf Übereinstimmung zwischen Monitorausgaben und Videodokumentation.


Bei Biometriegeräten:
* ausreichende Zahl von Mittelungen (mind. 10St.), Ausgabe des Mittelwertes als größte und deutlichst sichtbare Zahl, Angabe der Standardardabweichung.
* Ausgabe der Mittelwerte und Standardabweichungen auch für Vorderkammertiefe und Linsendicke.
* auch hier: Übereinstimmung zwischen Monitorausgaben und Videodokumentation prüfen!
* Auf dem Doku-Ausdruck müssen die zur Umrechnung der Schallaufzeiten verwendeten Schallgeschwindigkeiten für jede Teilstrecke mitdokumentiert sein.
* einfache Laufzeit-Kalibrierungsmöglichkeit, z.B. durch eingebautes Prüfstück.

* Kontinuierliche Verstärkungsregelung in Dezibel [dB] kalibriert.



Kriterien der Praxisintegration:

  • Serielle RS232- oder parallele Schnittstelle zur Datenübergabe mit sauberer, ausführlicherer Dokumentation der Schnitt­stellenansteuerung, der Programmierung und des Datenausgabeformates (nicht nur der Pin-Belegung der Schnittstelle).

  • Der Videoausgang darf nicht nur ein Standbild (Standard) liefern, sondern auch „online“-Videoausgang (bewegtes Bild); das ist notwendig zur Integration in EDV-gestützte Bildarchi­vierungs­systeme mit Frame-Grabber-Karten.

  • Erfüllt das Gerät den zukünftigen DICOM-Standard für die Videodokumentation?

  • Übersichtliche Bedienung bzw. eindeutige Menuführung, die möglichst geringe Bedien­ungs­fehler­wahrscheinlichkeit bietet.

  • Geräte- und Schallkopfdesign, daß den Hygiene-Anforderungen entgegenkommt.



Rechtliche Kriterien:

  1. Erfüllung der KV-Richtlinie: hier ist insbesondere zu prüfen, ob die Deklaration der akustischen Leistungswerte nach der Norm IEC1157 vorliegt.

  2. Übereinstimmung mit dem MPG, hier insbesondere
    a) CE-Kennzeichnung (zwingend erst für Geräte, die nach Juni 1998 neu auf den Markt kommen).
    b) Handbuch in Landessprache
    c) Zertifikat über die EMV-Prüfung
    d) Erst-Einweisung nach MPG durch geschulten Medizinprodukteberater



Allgemeine Kriterien:

  • Besteht ein ausreichendes Servicenetz für das Gerät?

  • Liegt der Firmenphilosophie sichtbar, nachprüfbar die Absicht auf langfristige Existenz oder aber kurzfristige Renditen zugrunde?


Hinweis:
Diese kurze Aufzählung enthält nicht für alle Situtationen vollständig
alle wichtigen Kriterien und kann ggfs. eine Einzelberatung nicht ersetzen.
Die Checklisten für die Apparativen Anforderungen an Ultraschallgeräte
nach KV-Recht können bei der TIMUG e.V. bestellt werden.


e-mail: timug@gmx.net
Dipl.Phys. Klaus Mengedoht, TIMUG e.V.
Tel.: +49-228 - 8303 - 312 u. +49-171 - 54 97 648, Fax. 0171 - 13 - 54 97 648
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