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TIMUG
e.V. -
Hands-On-Seminar
Konstanzprüfung
Meßtechnische
Kontrollen und
Langzeitkonstanzprüfungen für
diagnostische
bildgebende
Grauwert-Ultraschallsysteme
- ein Beitrag zur Qualitätssicherung -
Was
ist die Idee der
Langzeitkonstanzprüfung?
Ultraschallsysteme sollten über die Jahre ihres Einsatzes hinweg die gleiche Qualität behalten (hinsichtlich ihrer bildlichen Darstellung, ihrer Meßfunktionen und ihrer Dokumentationsmöglichkeiten). Das ist die grundlegende Voraussetzung für gleichbleibende Qualität bei der medizinischen Diagnostik. Der Vorschlag des ZVEI bietet die Möglichkeit zur konkreten Umsetzung der Idee der Langzeitkonstanzprüfung.
Wie wird die Langzeitkonstanzprüfung durchgeführt?
Für das Konzept der Langzeitkonstanzprüfung wird zunächst bei einer Anfangsprüfung der Referenzzustand ermittelt (aüßerer Zustand aber auch Werte wie Ortsauflösung oder Eindringtiefe). Dies geschieht zum einen durch visuelle Inspektion, zum anderen durch Messungen an einem Phantom. Sehr wichtig sind hier natürlich die Geräteeinstellungen, bei denen Messungen und Bilddokumentationen durchgeführt werden. Diese Grundeinstellungen müssen für jeden Gerätetyp vor der Erstinbetriebnahme festgelegt werden.
Die eigentlichen Konstanzprüfungen bestehen dann darin, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob sich die Eigenschaften des Ultraschallsystems gegenüber dem Referenzzustand geändert haben. Dies bedeutet in der Regel einen Qualitätsverlust, und es können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Ü Herstellerservice).
Wer muß was tun?
Der Hersteller sollte einen Prüfplan erstellen bzw. erstellen lassen. Dazu gehört das Bestimmen der sinnvollen Geräteeinstellungen zur Messung der verschiedenen Eigenschaften ebenso wie eine Festlegung der maximal zulässigen Toleranzen der Meßwerte. Bei der Phantom(-Marken)wahl ist der Anwender frei, aber es empfiehlt sich, im Rahmen des Prüfplans bereits die Art des für die jeweiligen Messungen geeigneten Phantoms vorzuschlagen. Das Phantom muß dem jeweiligen Ultraschallsystem angepaßt sein; spezielle Geräteeigenschaften erfordern dabei spezielle Phantome. Es bietet sich an, die Anfangsprüfungen beim Hersteller oder durch den Vertrieb durchzuführen (bei gleichzeitiger Geräteeinweisung des Anwenders).
Der Anwender muß seinerseits für die ordnungsgemäße Durchführung der z.B. jährlichen eigentlichen Konstanzprüfungen Sorge tragen. Er kann diese Prüfungen a) selber durchführen oder sie b) an den Hersteller oder c) einen Dritten delegieren.
Welche
Vorteile bieten
Langzeitkonstanzprüfungen?
Angebote
der TIMUG
e.V.
zum
Thema
Konstanzprüfung:
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