TIMUG e.V. Bonn - Vorstand: Prof.Dr. H.G. Trier; PD Dr. U. Fries Kurzinfo

Schallfeldmessungen nach IEC 1157



Die Klärung der Deklarationsfreiheit nach IEC 1157 Ihres Ultraschalldiagnostikgerätes und damit der Konformität mit der KV-Richtlinie erfordert eine Schallfeldmessung, die mindestens mit einer Schallkraftwaage, besser aber mit einem Hydrophonmeßplatz erfolgen sollte. Die akustisch abgegebene Gesamtleistung kann mit einer sehr feinen Schallkraftwaage bestimmt werden. Die Hydrophonmessung ist ein örtlich und zeitlich hochauflösendes Verfahren, bei dem die Schalldrucktransienten hochaufgelöst gemessen und gespeichert werden. Aus diesen Daten kann dann die rechnerische Ermittlung aller geforderten Schallfeldparameter exakt nach den Vorgaben der IEC-Normen erfolgen.


Zur KV-Deklaration werden nur drei, maximal vier Schallfeldparameter benötigt. Über diese Werte hinaus erhalten Sie nicht nur Aufschluß über die Richtlinienkonformität Ihres Gerätes, sondern auch weitere wertvolle Informationen, die sich bei der Weiterentwicklung und Vermarktung Ihres Produktes qualitätssteigernd und gewinnbringend einsetzen einsetzen lassen. Die Kenntnis der Einzelpulsdauer erleichtert z.B. die Bewertung des möglichen Tiefenauflösungsvermögens und dient zur Prüfung auf ausreichende/passende Bedämpfung des Schallkopfes. Die Kenntnis des Frequenzspektrums gibt die Möglichkeit, auf seiten der Elektronik die optimale Anpassung und damit die Voraussetzung für optimale Bildgüte bei minimalen Schalleistungswerten zu finden.



Die Darstellung der gesamten Schallfeldstruktur im Höhenlinienplot ermöglicht den Ausschluß/Nachweis und die Bewertung von Intensitätssenken im Schallfeld, wie z.B. von "Nahfeldhöhlen" durch zentrale Bohrungen (besonders wichtig bei Biometrieschallköpfen zur Verhinderung von Meßfehlern im Vorderabschnitt).

Die TIMUG bietet Erfahrung mit der Messung von marktführenden internistischen Ultraschalldiagnostikgeräten und von hochauflösenden Kleinorgan-Geräten und berät Sie in diesen Fragen gern








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