Überblick

Checklisten zur Klassifizierung von
Ultraschalldiagnostikgeräten nach der KV-Richtlinie „KV-Konformität“

HINWEIS:
Die Checklisten für die apparativen Anforderungen nach KV-Richtlinie können bei der TIMUG e.V. bestellt werden
(40,-DM+5,-DM Versand)per Fax 0228 -25 77 13 oder über
mailto:timug@gmx.net

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung Köln, der Dachverband der regionalen KVen, hat 1993 die Richtlinie „Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik“ (mit zahlreichen Ergänzungen bis 1996) herausgegeben. Die Einhaltung der darin dort sehr detailliert niedergelegten „Apparativen Anforderungen“ an die Ultraschallgeräte ist Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Ultraschalldiagnostik durch den Arzt.

Diese Apparativen Anforderungen werden unter Hinzuziehung des Erfahrungsschatzes zahlreicher ärztlicher Experten in der Ultraschalldiagnostik erarbeitet. Deren Beachtung bietet den Herstellern bei ihren Entwicklungsarbeiten einen sicheren Leitfaden für ein diagnostisch sehr brauchbares Gerät sowie deren Erfüllung den anwendenden Ärzten verbesserte Sicherheit für ihre Diagnostik.

Die Überprüfung eines Ultraschallgerätes auf Konformität mit den Apparativen Anforderungen geschieht am geeignetsten mit Checklisten.


1. Einordnung nach KV-Richtlinie bezüglich der Gerätefunktionen

Funktion des Gerätes nach KV-Richtlinie -
Anlage 1 Punkt 3.1.-3.7

Checkliste Nr.

Diagnostik-A-Mode-Gerät

3.1

Diagnostik-B-Mode-Gerät

3.2

Gerät zur Time-Motion-Darstellung (M-Mode)

3.3

CW-Doppler und PW-Doppler mit Erfassung der Strömungsrichtung

3.4

Duplexscan mit einer Schallkopfeinheit zur B-Bild und Dopplerdarstellung

3.5

Spektralanalyse zur Aufzeichnung der zeitlich veränderten spektralen Zusammensetzung des Dopplersignals

3.6

Farbcodierte Darstellung der Strömungsinformation im B-Bild

3.7


Aus ihrer Schulungs- und Beratungstätigkeit heraus hat die TIMUG e.V. die Apparativen Anforderungen nach der KV-Richtlinie umfassend in besonders übersichtlich strukturierte Checklistenhefte mit fachkundig aufeinander aufbauenden Einzelfragen umgearbeitet.

Das methodische Vorgehen dabei ergibt sich aus der Struktur der Apparativen Anforderungen in der KV-Richtlinie: dort wird zwischen den technischen Gerätefunktionen und diagnostischen Anwendungsfällen (nach den verschiedenen medizinischen Fachrichtungen spezifiziert) unterschieden.

Es gibt also zwei logisch aufeinander aufbauende Checklisten-Klassen:



So sieht das konkrete Vorgehen aus:


  1. Sie verschaffen sich zunächst einen Überblick über alle technischen Funktionen des Gerätes. Dazu kreuzen Sie z.B. in der Tabelle 1 alle zutreffenden Positionen an. Zu allen angekreuzten Positionen müssen dann die zugehörigen Checklisten durchgearbeitet werden.

  2. Dann gehen Sie in die Liste 2 „Anwendungsklassen“ und kreuzen die Anwendungsfälle an, die für den Einsatz des Gerätes vorgesehen sind. Dann müssen nachfolgend alle Checklisten ausgefüllt werden, die Sie aufgrund der Klassifizierung unter 2. angekreuzt haben.


Bei der Bearbeitung der Checklisten werden Sie strukturiert, sorgfältig und fast automatisch durch alle zu bearbeitenden Einzelchecklisten „geführt“. Sie behalten die Übersicht, welche Punkte Sie schon geklärt haben und welche Sie noch klären müssen.