Schritt 1


Beratungsgespräch


Im einführenden Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die allgemeinen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der KV-Richtlinie sowie des Medizinprodukte-Gesetzes (MPG) und der EG-Richtlinie 93/42/EWG.

Zum Beratungsgespräch sollten möglichst alle verfügbaren technischen Unterlagen, sowie das funktionsfähige Gerät selbst mitgebracht werden. Im Falle einer geplanten entwicklungsbegleitender Testung des Gerätes durch uns ist die Hinzuziehung eines der zuständigen Entwicklungsingenieure empfohlen.

Bei diesem Beratungstermin finden bereits wertvolle Klärungen statt und Sie bekommen entscheidende Informationen über Zulassungsverfahren und Testmöglichkeiten für Ihr Gerät. Wir klären dann gemeinsam, welche Testungen und Prüfungen an Ihrem Gerät notwendig sind. Die Dauer dieses Beratungstermins ist geräteabhängig.


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