Schritt 3a
Akustische Messungen
Basisumfang: Messung des Parametersatzes gemäß der Anforderungen für die Deklaration der akustischen Ausgangsgrößen in Ziffer 4.2.1 der Internationalen Norm IEC 1157 bestehend aus:
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a) |
Maximum der zeitlich gemittelten Ausgangsleistung (maximale Leistung) |
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b) |
Negativer Spitzenschalldruck p-. |
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c) |
Ausgangsintensität des Bündels Iob. |
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d) |
Räumlich maximale, zeitlich gemittelte, abgeleitete Intensität im gesamten Ultraschallfeld ISPTA. |
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e) |
Nominalfrequenz (ggfs.ist die Herstellerangabe ausreichend) fawf. |
Dieser akustische Parametersatz (s.u.) muß an dem Prüflingsgerät in allen einstellbaren Arbeitsmoden bei der jeweils maximalen Leistungseinstellung bestimmt werden .Bleibt das Gerät für diese Parameter unter den in der Norm IEC 1157 genannten jeweiligen Grenzwerten, sind weitere Messungen über diese Parameter hinaus nicht erforderlich.
Über diese Basiswerte hinaus können z.T. mit wenig Zusatzaufwand aus diesen Messungen weitere nütlziche Informationen für Sie gewonnen werden. Die Entscheidungsgrundlage dazu liefert Ihnen der von uns für Sie vorher erstellte Prüfplan.
Die Messung der Parametersätze dieser Geräte-/Schallkopf-Kombinationen erfolgt nach IEC 1157, IEC 1102 im automatisierten Schallfeldmeßplatz mit geeichten Hydrophonen und mit einer Schallkraftwaage. Die Hydrophone entsprechen den in den Normen IEC 1157 und IEC 1102 angegebenen Anforderungen, die Schallkraftwaage entspricht den in den Normen IEC 1157 und IEC 1161 angegebenen Anforderungen. Die Deklarationswerte werden von uns nach den Vorgaben der IEC 1157, der IEC 1102, IEC 1161 und unter Nutzung der Fehlergrenzen des Meßsystems berechnet.
Sie erhalten als Ergebnis die Deklarationswerte für jeden gemessenen Betriebsmodus nach IEC 1157 in Form eines detaillierten Prüfberichts.
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