Schritt 3b
Performance-Testung
(sog. Bildgüte-Eigenschaften)
Es werden alle in der KV-Ultraschallvereinbarung vom 10.2.1993 genannten Anforderungen für den vorliegenden Gerätetyp und die vorgesehenen diagnostischen Anwendungsklassen geprüft.
Es sind über 30 verschiedene Anwendungsfälle in der Richtlinie genannt, denen jeweils ein bestimmter Gerätetyp zugeordnet ist. Zu diesen Gerätetypen sind wiederum in der Anlage I zur KV-Richtlinie bestimmte Anforderungen aufgeführt, von deren Erfüllung die Abrechenbarkeit des Geräteeinsatzes durch den anwendenden Arzt bei der KV abhängt.
Gerätetypen nach KV-Richtlinie sind
A-Mode-Gerät mit Amplituden-Zeitdarstellung (3.1)
B-Mode-Gerät zur Schnittbilddarstellung mit automatischer Abtastung (3.2)
Gerät zur Time-Motion-Darstellung (M-Mode) (3.3)
CW-Doppler und PW-Doppler mit Erfassung der Strömungsrichtung (3.4)
Duplexscan mit Schallkopfeinheit zur B-Bild- und Dopplerdarstellung (3.5)
Spektralanalyse zur Aufzeichnung der zeitlich veränderlichen spektralen Zusammensetzung des Dopplersignals (3.6)
Farbcodierte Darstellung des Strömungsinformation im B-Bild (3.7)
In Abhängigkeit von den vorgesehenen Anwendungsklassen des Gerätes werden alle jeweils notwendigen Anforderungsmerkmale nach KV-Richtlinie von uns im Rahmen der Performance-Testung geprüft.
Die Ergebnisse werden in einem zur Vorlage bei der KV geeigneten Prüfbericht zusammengefaßt und bewertet.
Der genaue Aufwand für diese Performance-Testung kann erst nach Vorstellung des Gerätes (beim Beratungsgespräch, s. Schritt 1) kalkuliert werden. Gegebenenfalls schränken wir die Prüfung auf die Punkte ein, die von Ihnen aufgrund des Prüfplans konkret in Auftrag gegeben werden.
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